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Praktika von A bis Z  für Betriebe

Sie bilden ausländische Agrarstudenten aus. Dazu finden Sie hier Hinweise, die alphabetisch nach Stichworten geordnet sind.

Anfangsschwierigkeiten Die meisten Praktikanten sind zum ersten Mal im Ausland und müssen sich in einer für sie fremden Kultur und Umgebung orientieren. Die ersten Wochen sind die schwersten. Obwohl Sprachkenntnisse vorhanden sind, fehlt es an der Sprachpraxis. Mit gutem Willen  lassen sich jedoch diese Schwierigkeiten schnell überwinden.

Anmeldung Melden Sie Ihren Praktikanten unbedingt in der ersten Praktikumswoche beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde an. Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn der Praktikant nach Beendigung seines Praktikums das Land verlässt. Bei Betriebswechseln ist keine Abmeldung notwendig!

Arbeit In den Partnerländern sind Genauigkeit und Geschwindigkeit im Arbeitsprozess mit westlichen Maßstäben oft nicht vergleichbar. Die meisten Menschen sind es gewöhnt, dass ihnen Arbeiten angewiesen werden. Am Anfang fällt es einigen Praktikanten schwer, sich den erhöhten Anforderungen in Deutschland anzupassen. Ein Ziel der Praktika ist es, dass die Praktikanten verantwortungsbewusster und selbständiger werden.

Arbeitsagentur Köln Die Arbeitsagentur erteilt die Einvernehmen für die studienbegleitenden Pflichtpraktika ausländischer Studenten. Bitte bewahren Sie eine Kopie der Bescheinigung sorgfältig auf. Sie benötigen dieses Dokument bei Kontrollen und für eine mögliche Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Arbeitszeiterfassung  Kraft Gesetz beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Überstunden sind  nicht erlaubt. Mehrarbeit muss durch Freizeit ausgeglichen werden. Wir empfehlen Ihnen, schon zu Beginn des Praktikums klare Regelungen zu treffen und die Arbeitszeiten zu erfassen. Ihr/e Praktikant/in notiert die Arbeitszeiten, die zeitnah von Ihnen kontrolliert werden.

Berichtsheft Die Praktikanten sind verpflichtet, Berichtshefte zu führen. Bitte unterstützen Sie Ihre/n Praktikanten/in dabei. Kontrollieren Sie regelmäßig den deutschen Teil der Wochenberichte. Alle anderen Teile des Berichtsheftes dürfen in der Muttersprache der Praktikanten geschrieben werden, damit diese Informationen auch in den Herkunftsländern verstanden werden.

Berufsgenossenschaft Die Praktikanten sind bei Arbeitsunfällen und bei Haftpflichtschäden gegenüber Dritten in Ausübung der Tätigkeit in der Regel bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Die Ärzte müssen von Arbeitsunfällen informiert werden, damit über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird.

Betriebsbesuche Wir besuchen - oft  mit ehemaligen Praktikanten - jedes Jahr viele Betriebe. Dabei sprechen wir mit Ihnen und den Praktikanten und erhalten Eindrücke von den Praktikumsbedingungen..

Betreuung durch Ehemalige  Die Praktikanten werden von ehemaligen Praktikanten betreut. Die Betreuer stehen Ihnen und den Praktikanten fernmündlich zu Verfügung. Die Namen und Telefonnummern der Betreuer teilen wir Ihnen bei Beginn der Praktika mit.

Betriebswechsel Sollte das Praktikum für beide Seiten nicht befriedigend sein, ist eine Umvermittlung grundsätzlich möglich. Das Verhalten und die Motivation der Praktikanten werden vor einem Wechsel jedoch geprüft. Für den Betrieb kann in diesem Fall jedoch kein/e Nachfolgepraktikant/in garantiert werden.

Diebstahl Besteht ein begründeter Diebstahlverdacht, sollten wir und die Polizei informiert werden.

Essen Die Ernährungsgewohnheiten in verschiedenen Kulturen sind unterschiedlich. Viele Praktikanten sind es gewohnt, täglich zwei Mal warm zu essen. Bei den warmen Mahlzeiten wird oft noch ein Brot gereicht. Im Osten essen die Menschen viel Fleisch. Falls Sie fleischarm bzw. vegetarisch leben, sollten Sie sich darüber mit Ihrem / Ihrer Praktikanten/in verständigen.

Familienanschluss Während des Praktikums soll vor allem die persönliche Entwicklung gefördert werden. Es ist erwünscht, wenn die Praktikanten einen engen Anschluss zu ihrer Gastfamilie finden und die Mahlzeiten mit ihnen teilen. Es gut, wenn zeitweise auch die Freizeit gemeinsam verbracht wird.

Gender (Rollenverständnis von Frauen und Männern) In den Partnerstaaten orientieren sich die Rollen von Männern und Frauen stärker an Traditionen. Dies gilt besonders für muslimisch geprägte Staaten in Zentralasien, wobei wiederum deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land bestehen. Es fällt einigen Praktikanten schwer, sich dem westlichen Rollenverständnis anzupassen. Bei Schwierigkeiten sollten die Betreuer angesprochen werden.

Freizeit und Reisen Die Praktikanten sollen Deutschland und seine Kultur kennenlernen. Es muss dafür gesorgt werden, dass sie neben den Seminaren für eine begrenzte Zeit für Reisen oder andere interkulturelle Erfahrungen vom Betrieb freigestellt werden.

Führerscheine Es ist nicht auszuschließen, dass Führerscheine gekauft wurden. Bitte überprüfen Sie bei den ersten Fahrten die Fahrtüchtigkeit, um Unfälle zu vermeiden. Die ausländischen Führerscheine sind für ein halbes Jahr in Deutschland gültig. Bei einem weiteren halben Jahr ist eine Anerkennung durch die Führerscheinstellen möglich.

Illegale Beschäftigung Das Fachpraktikum dient der beruflichen Qualifizierung. Jede betriebsfremde Tätigkeit wird vom Zoll als illegale Beschäftigung bewertet. Arbeiten auf Baustellen gehören nicht zu einem landwirtschaftlichen Fachpraktikum.

Internet Junge Menschen wünschen sich heute fast immer einen Internetzugang. Bitte legen Sie bereits zu Beginn klare Regeln fest. Achten Sie darauf, dass über Ihren Anschluss
a) keine illegalen Dateien heruntergeladen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen werden
b) keine Dateien insbesondere Musikstücke und Filme per File-Sharing ins Netz gestellt werden
c) stets ein aktueller Virenschutz aktiviert ist.
Zum Glück ist nach den neuesten Gesetzen der Anschlussinhaber nicht mehr für solche Fehler haftbar zu machen, aber den Ärger sollte man sich ersparen. Denn die Praktikanten könnten die gegebenenfalls anfallenden Strafen in den seltensten Fällen bezahlen.

Konflikte Sollte es während des Praktikums Probleme geben, teilen Sie diese bitte sofort den zuständigen Betreuern mit. Sie sollen bei Konflikten helfen und Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Meldepflicht (siehe Anmeldung)

Mindestlohn Studienbegleitende Pflichtpraktika sind vom gesetzlichen Mindestlohn befreit.

Ramadan Während des 30 tägigen Ramadan dürfen Muslime tagsüber nicht essen noch trinken. Da die Praktikanten unter körperlicher Belastung stehen, können sie das Fastengebot nicht einhalten. Der Koran befreit Reisende,  zu denen man auch die Praktikanten zählen kann, vom Fastengebot. Wir erklärten allen Studenten vorab, dass sie sich aus sozialen und gesundheitlichen Gründen während des Ramadans beim Praktikum normal ernähren sollen.

Reisen in andere Staaten der Europäischen Union   Mit nationalen Visa der Kategorie D dürfen die Praktikanten andere Staaten des Schengener Abkommens besuchen.

Reisepass Der Verlust eines Reisepasses zieht bei der Wiederbeschaffung große Schwierigkeiten und Kosten nach sich. Am besten sollten von wichtigen Dokumenten Kopien angefertigt werden.

Pflichtpraktika Das Mindestlohngesetz erlaubt Praktika ohne Mindestlohnpflicht für mehr als 3 Monate, wenn die Hochschulen Pflichtpraktika für diesen Zeitraum vorschreiben. Ein Nachweis ist von uns auf Nachfrage erhältlich. Ein weiterer Nachweis ist das Einvernehmen der Arbeitsagentur, der sorgfältig aufbewahrt werden muss.

Rundfunkbeitrag Leider werden viele Praktikanten zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert. Meistens sind diese Aufforderungen widerrechtlich und sie sollten sich dagegen wehren. Bei LOGO können Sie ein Musterschreiben anfordern.

Schweinefleisch Viele Muslime essen kein Schweinefleisch. Ausnahmen erlaubt der Koran nur in Notfällen. Wir bitten Sie um Rücksichtnahme. Ohne soziale Kontrolle weichen Muslime jedoch häufiger von den Geboten ab.

Sozialversicherungen Die Agrarstudenten absolvieren Praktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind. Daher sind keine Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) notwendig. Sollte der Versicherungsträger dennoch Forderungen erheben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bitte bewahren Sie die Bescheinigung der Arbeitsagentur sorgfältig auf.

Sprachkenntnisse Viele Betriebsleiter legen Wert auf gute deutsche Sprachkenntnisse. An den Partnerhochschulen sind diese immer seltener vorhanden. Bei den Auswahlprüfungen müssen die Kandidaten ein Mindestniveau erfüllen und an ergänzenden Deutschkursen teilnehmen. Sie wurden belehrt, dass sie bei zu geringen Sprachkenntnissen auf eigene Kosten vorzeitig in ihr Heimatland zurückgeschickt werden.

Steuern Wir empfehlen Ihnen, beim zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer anzufordern. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Telefon Die Praktikanten sollten möglichst ihre Mobiltelefone benutzen, weil es in der Vergangenheit mehrfach im Festnetz zu Missbrauch und zu hohen Telefonkosten kam.

Unterbringung Jeder Praktikant sollte in einem sauberen, hellen Zimmer untergebracht werden, welches beheizt werden kann. Es sollte mindestens 10 m2 betragen und mindestens ein Bett, einen Schrank, einen Stuhl und einen Tisch enthalten.

Urlaub Die Praktikanten haben Anspruch auf einen Arbeitstag Urlaub pro Monat ohne Abzug der Vergütung. Der Urlaub muss im beiderseitigen Einvernehmen geregelt werden und kann auch zum Freizeitausgleich genommen werden. Das Fachseminar gilt als Arbeitszeit.

Vergütung Die Praktikanten erhalten durchschnittlich eine Monatsvergütung von mindestens 380 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Verlängerung des Fachpraktikums (siehe auch Visa) Die Praktika sind zunächst für sechs Monate geplant. Derzeit ist leider keine Verlängerung um weitere 6 Monate mehr möglich. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung um 3 Monate in Form eines freiwilligen Praktikums möglich. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie und Ihr Praktikant eine Verlängerung wünschen.

Versicherungen Die Praktikanten erhalten Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Privat-haftpflicht) über das Unternehmen Dr. Walter GmbH. Bei betrieblichen Unfällen und bei Haftpflichtansprüchen von Dritten sind sie über die Berufsgenossenschaft versichert. Weitere Informationen finden Sie im Praktikantenvertrag und in den Versicherungsunterlagen.

Visa Die Visa gelten nach der Einreise meistens für 3 bis 6 Monate. Bei einer notwendigen Verlängerung verlangen die Ausländerbehörden oft Gebühren zwischen 30 und 100 €. Eine Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung ist möglich, wenn die Behörden Praktika und Seminare nach § 52, Abs. 6 und 7 der Aufenthaltsverordnung anerkennen. Dazu senden wir Ihnen rechtzeitig ein Empfehlungsschreiben zu. Bitte nehmen Sie für die Verlängerung die Bescheinigung der Arbeitsagentur, den Praktikantenvertrag, ein Foto, die Versicherungsbestätigung und unseren Brief mit. Sollten die Behörden trotzdem Gebühren verlangen, müssen Sie diese leider übernehmen.

Wochenende Besonders auf viehhaltenden Betrieben sind auch während der Wochenenden wichtige Arbeiten zu erledigen. Die Praktikanten müssen dennoch zumindest an jedem zweiten Wochenende zwei volle Tage frei haben. Sie müssen Möglichkeiten haben, in Deutschland zu reisen und ihre Freizeit individuell zu gestalten.

Zahnbehandlungen (siehe Versicherungsunterlagen)

Zurückhaltung Viele Praktikanten sind anfänglich zurückhaltend und fragen nicht, wenn sie etwas nicht verstehen.  In Zweifelsfällen lassen Sie ihn/sie einen Sachverhalt mit eigenen Worten wiederholen. Locken Sie ihn/sie aus der Reserve und zeigen Sie Interesse an Herkunft und Kultur. In einer lockeren Atmosphäre bei gemeinsamen Erlebnissen können Hemmungen am besten abgebaut werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns (05484-962222).