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Praktikantenvertrag

Vertragspartner:

1. Ziel des Praktikums
Das Pflichtpraktikum ist Teil des landwirtschaftlichen Studiums. Der Praktikant / die Praktikantin arbeitet in einem landwirtschaftlichen Betrieb und erhält Einblicke in Arbeits- und Wirtschaftsabläufe. Die Fertigkeiten und Kenntnisse sind so zu vermitteln, dass er/sie zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten befähigt wird, die insbesondere das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren beruflicher Handlungen einschließen.

2. Dauer des Praktikums: 

3. LOGO e.V. verpflichtet sich gegenüber dem Praktikanten / der Praktikantin
a) über Regeln, Rechte und Pflichten im Rahmen des Praktikums zu informieren,
b) notwendige Fahrtkosten bei der Anreise im Inland zu übernehmen,
c) das Praktikum zu betreuen und bei Problemen zu unterstützen,
d) Seminare (oder Web-Seminare) durchzuführen und die dazu notwendigen Fahrtkosten zu tragen,
e) notwendige Fahrtkosten bei Betriebswechseln zu übernehmen (beim planmäßigen oder unverschuldeten Wechsel 100%, beim ersten Wechsel wegen Konflikt 50 %, beim zweiten Wechsel wegen Konflikt 0 %),
f) zum Abschluss des Praktikums ein Zeugnis über die Leistungen auszustellen.

4. LOGO e.V. verpflichtet sich gegenüber dem Betrieb
a) die Anreise der Praktikanten im In- und Ausland im Rahmen der Praktika zu organisieren,
b) die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zum Fachpraktikum zu beantragen,
c) geeignete Lernmaterialien (Berichtsheft, Wörterbuch etc.) bereitzustellen,
d) zu allen Fragen des Praktikums zu informieren und bei Problemen zu unterstützen.

5. Der Praktikant / die Praktikantin verpflichtet sich gegenüber dem Betrieb
a) das Praktikum in voller Länge zu absolvieren,
b) die Anweisungen des Ausbilders und insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten,
c) sorgfältig mit Maschinen und Werkzeugen umzugehen und diese nur für aufgetragene Arbeiten zu nutzen,
d) bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schäden den Schaden zu ersetzen,
e) bei Fernbleiben den Betrieb so früh wie möglich zu informieren,
f) bei Arbeitsunfähigkeit bis zum 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

6. Der Praktikant / die Praktikantin verpflichtet sich gegenüber LOGO e.V.
a) aktiv an allen von LOGO e.V. für ihn/sie organisierten Fachveranstaltungen teilzunehmen,
b) ein Berichtsheft zu führen, welches den Anforderungen von LOGO e.V. entspricht,
c) bei Problemen sofort LOGO e.V. zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen,
d) nach Abschluss des Praktikums das Studium in der Heimat fortzusetzen.

7. Der Betrieb verpflichtet sich gegenüber dem Praktikanten / der Praktikantin
a) Unterkunft und Verpflegung sowie Arbeitskleidung bereitzustellen,
b) fachbezogen anzuleiten und entsprechende Aufgaben zu geben sowie auf die Unfallverhütung hinzuweisen,
c) Fachkenntnisse zu vermitteln und beim Führen des Berichtsheftes zu unterstützen,
d) zu einer Freistellung von Veranstaltungen von LOGO e.V. ohne Abzug der Vergütung (siehe Nr. 10),
e) für jeden Monat einen Arbeitstag Urlaub (6 Arbeitstage in einem halben Jahr) zu gewähren,
f) nach Möglichkeit einen beschränkten Internetzugang zu ermöglichen,
g) die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu unterstützen und ggf. anfallende Gebühren zu tragen,
h) bei Abschluss des Praktikums ein Zeugnis auszustellen,

8. Der Betrieb verpflichtet sich gegenüber LOGO e.V.
a) bei Problemen zum Praktikum sofort zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen,
b) dafür zu sorgen, dass der Praktikant / die Praktikantin fernmündlich erreichbar ist,
c) an LOGO e.V. monatlich 300 € (inkl. 7 % MwSt) zu zahlen,
d) zu einer Freistellung von Praktikanten für Veranstaltungen von LOGO e.V.

9. Versicherungen
a) Der Praktikant / die Praktikantin ist während der Arbeit im Betrieb bei Unfällen und bei Schäden gegenüber Dritten durch die Berufsgenossenschaft versichert.
b) LOGO e.V. sorgt für einen Versicherungsschutz der Praktikanten (Kranken-, Unfall- & Privathaftpflicht).
c) Studenten, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.
d) LOGO e.V. haftet nicht für Schäden, die Praktikanten in den Betrieben verursachen. Gleiches gilt für Beschädigungen von Kfz, egal ob diese privat oder betrieblich genutzt werden.

10. Vergütung und Arbeitszeit
Der Betrieb zahlt monatlich ein Entgelt von (brutto = netto) 977,80 € (Praktikumsentgelt mindestens 400 €, Sachbezug Verpflegung 313 €, Sachbezug Unterkunft 236,30 € und Versicherungen 28,50 €). Das Entgelt orientiert sich an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen. In Milchviehbetrieben muss mindestens alle 14 Tage ein Wochenende (48 Stunden) Freizeit gewährt werden.

11. Betriebswechsel
Ein Betriebswechsel ist im Einvernehmen mit LOGO e.V. in begründeten Fällen möglich. Im vorherigen Betrieb nicht genommene Urlaubstage können nicht auf das neue Vertragsverhältnis übertragen werden.

12. Gesundheit
Der Praktikant / die Praktikantin erklärt mit der Unterschrift, dass er / sie das Praktikum gesund beginnt. Er / sie ist frei von chronischen Krankheiten und Beschwerden, die eine Behandlung in Deutschland erfordern.

13. Sonstige Vereinbarungen
a) Der Praktikant / die Praktikantin ist einverstanden, dass die Hochschule / Fachschule über das Praktikum informiert wird.

14. Änderung der Vertragsdauer
Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund (z. B. mangelnde Betreuung durch den Betrieb, illegale Nebenbeschäftigung, ungebührliches Verhalten, fehlende Motivation) von jeder Partei vorzeitig im Einvernehmen mit LOGO e.V. aufgelöst werden.

15. Vertragsausfertigungen
Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar. Der Praktikant / die Praktikantin bekommt zusätzlich eine russische Übersetzung.